Welche Voraussetzungen sollte eine Tagesmutter mitbringen?

Um eine Erlaubnis für die Betreuung fremder Kinder zu erhalten, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Nach § 43 SGB ist diese Erlaubnis notwendig, sobald das Kind außerhalb der Wohnung der Eltern betreut wird, dies mehr als 15 Stunden wöchentlich ausmacht und gegen ein Entgelt geschieht. Eine solche Erlaubnis ist bei dem zuständigen Jugendamt zu beantragen und befugt die Tagesmutter, bis zu fünf fremde Kinder gleichzeitig zu betreuen. Bei der Eignungsfeststellung wird vor allem Wert gelegt auf:

  • Erfahrung im Umgang mit Kindern, entweder durch den bisherige beruflichen Wertegang, oder durch eigene Kinder
  • eine hohe physische und psychische Belastbarkeit
  • Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
  • Organisationsfähigkeit
  • und fachliche Kompetenz

Letztere kann in angebotenen Lehrgängen verbessert werden. Wichtig ist auch, falls die Kinder in der Wohnung der Tagesmutter betreut werden sollen, dass die Räumlichkeiten dafür geeignet sind. Dazu gehört genügend Platz zum spielen und schlafen für die Kinder, angemessene Hygiene und ein Spielplatz in der Nähe der Wohnung. Um die Eignung nach einer Bewerbung festzustellen, werden mehrere Einzelgespräche geführt, Hausbesuche gemacht und natürlich auch ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt. Passt alles, bekommt man eine Betreuungserlaubnis für fünf Jahre.