Tagesmutter: Geringe Bezahlung schreckt ab

Die Betreuung durch Tagesmütter ist vor allem deshalb so beliebt, weil dadurch eine höhere Flexibilität möglich ist. Tagespflegepersonen können die Kinder je nach Wunsch und Bedarf zu Hause, oder im Haushalt der Eltern betreuen. Auch für die Tageseltern bietet die Arbeit mehr Freiheit, bei der Gestaltung der Arbeitszeit. Trotzdem gibt es noch immer zu wenig Tagesmütter. Es ist in erster Linie die zu geringe Bezahlung, die viele potentiell geeignete und daran interessierte Menschen abschreckt. Der Stundensatz der von den Gemeinden übernommen wird, liegt bei durchschnittlich 3,70 Euro pro Kind und Stunde. Dafür müssen sich Tagesmütter als selbständig anmelden, ihre Krankenversicherung und gegebenenfalls Neumöbilierungen bezahlen, wenn sie die Kinder in der eigenen Wohnung betreuen. Um eine Gleichrangigkeit bei der Kindertagespflege auch für Kinder zu gewährleisten, deren Eltern weniger verdienen, wird derzeit von einigen Politikern gefordert, für die von den Eltern zu leistenden Zuschüsse einen Höchstbetrag festzusetzen. Dies jedoch wird viele Tagesmütter- und Väter davon abhalten, sich über das normale Maß hinaus weiter zu qualifizieren oder, was wahrscheinlicher ist, es kommt zu nicht bei der Steuer angegebenen regelmäßigen Zuzahlungen durch die Eltern. Außerdem widerspricht eine solche Deckelung des Lohnes der Freiheit eines Selbständigen, die Preise für die angebotene Dienstleistung und damit die Höhe seiner Einnahmen selbst bestimmen zu können, da bereits die Zahl der Kinder die ein Betreuer gleichzeitig versorgen darf, begrenzt ist. So gut gemeint eine solche Regelung zur Gleichrangigkeit wäre, für eine ausreichende Versorgung der Berechtigten mit qualifizierten Pflegekräften wäre sie völlig destruktiv. In eineinhalb Jahren haben alle Kinder ab dem 13. Lebensmonat Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Bereits jetzt befürchten viele Kommunen bis dahin nicht ausreichend Krippenplätze und Tagesmütter vermitteln zu können. Es wäre ein großer Fehler die Situation durch eine, vermutlich rechtlich ohnehin nicht haltbare Vorschrift, weiter zu verschärfen.