Tagesmütter gleich Lebensmittelunternehmer?

Die bereits vor sechs Jahren von der EU beschlossenen Richtlinien bezüglich eines einheitlichen Hygienestandards in Europa, könnte sich jetzt auch auf die Arbeit von Tagesmüttern auswirken, wenn diese Kinder im eigenen Haus betreuen. Wenn dort die kleinen Schützlinge auch regelmäßig warme Speisen bekommen, werden Tagesmütter als „Lebensmittelunternehmer“ angesehen und müssten theoretisch die dafür vorgesehenen Hygienebedingungen erfüllen. Dazu gehören, wie allgemein in der Gastronomie üblich, zum Beispiel zwei getrennte Spülbecken, regelmäßige Kontrolle der Kühlschranktemperatur und Vorschriften für den Ablauf beim Kochen. Tagesmüttervereine wehren sich allerdings gegen die Einführung dieser unverbindlichen Richtlinie und verweisen zu Recht darauf, dass bei der Betreuung der Kinder in den Wohnräumen der Eltern diese Voraussetzungen auch nicht gegeben sind. Bleibt zu hoffen, dass die Vernunft über den Regelwahn siegt, sonst könnte das steigende Interesse an einer Arbeit als Tagesmutter, aufgrund der immer höheren Auflagen und Bedingungen, schnell wieder verpuffen.