Was tun wenn keine Kita frei ist?

Wer nach der Geburt des Kindes wieder zurück ins Berufsleben möchte, hat ab 2013 Anspruch auf einen Krippenplatz. Steht ein solcher nicht zur Verfügung, muss die Gemeinde einen festgelegten Zuschuss für eine privaten Kinderbetreuung bezahlen. Vorab sollten sich die Eltern überlegen, was für sie dabei wichtig ist. Fragen die zu klären sind wären beispielsweise; wie viel die Betreuung kostet, zu welchen Zeiten das Kind betreut werden muss, welche Anforderungen an die Kompetenzen der zukünftigen Kita oder Tagesmutter gestellt werden und ob religiöse oder neutrale Erziehung gewünscht ist. Sobald die Eltern wissen, was genau sie wollen, können sie sich an das örtliche Jugendamt wenden. Dieses ist entweder selber zuständig, oder vermittelt den Kontakt zu der damit beauftragten Organisation. Das Jugendamt oder der Verein nimmt die Anfrage auf und vermittelt mögliche Kinderbetreuer. Diese werden vom Jugendamt geprüft um sicher zu stellen, dass sie das nötige Wissen und die erforderlichen Fähigkeiten im Umgang mit kleinen Kindern mitbringen. Trotzdem obliegt die Entscheidung für oder gegen eine empfohlene Tagesmutter immer den Eltern.