Die Grundqualifizierung für Tagesmütter – der Inhalt

Eine Erlaubnis zur Kindertagespflege wird nur erstellt, wenn ein Nachweis über einen qualifizierenden Lehrgang vorliegt. Dieser wird vom Bundesministerium für Familien, Kinder und Senioren gefordert und finanziell gefördert. Diese Lehrgang kann entweder direkt beim zuständigen Jugendamt, einem Tageselternverein, der Volkshochschule, oder einer anderen Erwachsenenbildungseinrichtung belegt werden. Der Inhalt der Seminare kann im Handbuch für Kindertagespfleg eingesehen werden. Behandelt wird:

  • Eingewöhnungsphase
  • schwierige Erziehungssituationen in der Kindertagespflege
  • Bildungsauftrag
  • Tageskinder – eigene Kinder der Tagesmutter
  • Erziehungspartnerschaft mit Eltern
  • Beruf Tagesmutter
  • Rechtliche und finanzielle Grundlagen der Kindertagespflege
  • Vernetzung und Kooperation

Aufbauend auf dieser Grundqualifizierung werden Fortbildungskurse angeboten. Darin wird stärker auf die geistige Förderung von Vorschulkindern eingegangen, aber auch auch die notwendige Kommunikation und Zusammenarbeit mit den Eltern und die Arbeitsbedingungen, unter denen Tagesmütter arbeiten und wie diese zu optimieren sind.