Tagesmutter klagt gegen Bezahlung

Erstmals hat eine Tagesmutter gegen das für sie zuständige Jugendamt geklagt. Nach derzeitiger Gesetzeslage darf eine Tagesmutter nur maximal fünf Kinder gleichzeitig betreuen. Dafür zahlte das Jugendamt des Landkreises Heilbronn pro Kind und Stunde einen festgelegten Satz. Die Klägerin sieht das daraus generierte Einkommen als nicht ausreichend für ihre Arbeit an. Dazu kommt, dass sie als Tagesmutter gezwungen ist, ein Gewerbe anzumelden. Als Selbständige hat sie jedoch das Recht, die Höhe ihres gewünschten Einkommens selbst zu bestimmen. Am Freitag den 16. Dezember muß jetzt die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart darüber entscheiden, ob die derzeitige Handhabung und die vorgegebene Vergütung akzeptabel und angemessen ist.