Wer nach der Geburt des Kindes wieder zurück ins Berufsleben möchte, hat ab 2013 Anspruch auf einen Krippenplatz. Steht ein solcher nicht zur Verfügung, muss die Gemeinde einen festgelegten Zuschuss für eine privaten Kinderbetreuung bezahlen. Vorab sollten sich die Eltern überlegen, was für sie dabei wichtig ist. Fragen die zu klären sind wären beispielsweise; wie viel die Betreuung kostet, zu welchen Zeiten das Kind betreut werden muss, welche Anforderungen an die Kompetenzen der zukünftigen Kita oder Tagesmutter gestellt werden und ob religiöse oder neutrale Erziehung gewünscht ist. Sobald die Eltern wissen, was genau sie wollen, können sie sich an das örtliche Jugendamt wenden. Dieses ist entweder selber zuständig, oder vermittelt den Kontakt zu der damit beauftragten Organisation. Das Jugendamt oder der Verein nimmt die Anfrage auf und vermittelt mögliche Kinderbetreuer. Diese werden vom Jugendamt geprüft um sicher zu stellen, dass sie das nötige Wissen und die erforderlichen Fähigkeiten im Umgang mit kleinen Kindern mitbringen. Trotzdem obliegt die Entscheidung für oder gegen eine empfohlene Tagesmutter immer den Eltern.
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Steuerliche Fragen und Antworten für Tagesmütter
Egal ob die Einnahmen aus der Kinderbetreuung von den Kommunen, von den Eltern, oder sich, wie in den meisten Fällen, aus Zahlungen beider Parteien zusammensetzt, sie müssen stets als steuerpflichtige Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit angegeben und in einer jährlichen Steuererklärung dem Finanzamt angezeigt werden. Von dem zu versteuernden Betrag können Sachaufwendungen, die für die Arbeit nötig sind, abgezogen werden. Dazu gehört auch die Verpflegung für die zu betreuenden Kinder, Miete und Nebenkosten, Fahrtkosten für Ausflüge und das zusätzlich angeschaffte Inventar inclusive Spielzeug. Auch die regelmäßig geforderte Weiterbildung kann steuerlich geltend gemacht werden. Nachweisen muss die Tagesmutter ebenfalls, eine Kranken- Renten- und Pflege- sowie eine Unfallversicherung. Die Einkommenssteuererklärung ist immer bis zum 31. Mai des Folgejahres beim zuständigen Finanzamt einzureichen, es sei denn, durch weitere Einnahmen lohnt sich der Gang zu einem Steuerberater. In dem Fall hat jeder Selbständige mit der Abgabe der Steuererklärung Zeit bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Einkommenssteuervorauszahlungen fallen nur bei entsprechend hohen Einnahmen an. Sie werden vom Finanzamt festgelegt, können aber bei nicht allzu hohem Verdienst in der Regel problemlos abgelehnt werden. Da die Kindertagespflege kein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung ist, fällt eine Gewerbesteuer nicht an. Auch von der Umsatzsteuerpflicht sind Tagesmütter nicht betroffen.
Die Grundqualifizierung für Tagesmütter – der Inhalt
Eine Erlaubnis zur Kindertagespflege wird nur erstellt, wenn ein Nachweis über einen qualifizierenden Lehrgang vorliegt. Dieser wird vom Bundesministerium für Familien, Kinder und Senioren gefordert und finanziell gefördert. Diese Lehrgang kann entweder direkt beim zuständigen Jugendamt, einem Tageselternverein, der Volkshochschule, oder einer anderen Erwachsenenbildungseinrichtung belegt werden. Der Inhalt der Seminare kann im Handbuch für Kindertagespfleg eingesehen werden. Behandelt wird:
- Eingewöhnungsphase
- schwierige Erziehungssituationen in der Kindertagespflege
- Bildungsauftrag
- Tageskinder – eigene Kinder der Tagesmutter
- Erziehungspartnerschaft mit Eltern
- Beruf Tagesmutter
- Rechtliche und finanzielle Grundlagen der Kindertagespflege
- Vernetzung und Kooperation
Aufbauend auf dieser Grundqualifizierung werden Fortbildungskurse angeboten. Darin wird stärker auf die geistige Förderung von Vorschulkindern eingegangen, aber auch auch die notwendige Kommunikation und Zusammenarbeit mit den Eltern und die Arbeitsbedingungen, unter denen Tagesmütter arbeiten und wie diese zu optimieren sind.
Welche Voraussetzungen sollte eine Tagesmutter mitbringen?
Um eine Erlaubnis für die Betreuung fremder Kinder zu erhalten, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Nach § 43 SGB ist diese Erlaubnis notwendig, sobald das Kind außerhalb der Wohnung der Eltern betreut wird, dies mehr als 15 Stunden wöchentlich ausmacht und gegen ein Entgelt geschieht. Eine solche Erlaubnis ist bei dem zuständigen Jugendamt zu beantragen und befugt die Tagesmutter, bis zu fünf fremde Kinder gleichzeitig zu betreuen. Bei der Eignungsfeststellung wird vor allem Wert gelegt auf:
- Erfahrung im Umgang mit Kindern, entweder durch den bisherige beruflichen Wertegang, oder durch eigene Kinder
- eine hohe physische und psychische Belastbarkeit
- Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
- Organisationsfähigkeit
- und fachliche Kompetenz
Letztere kann in angebotenen Lehrgängen verbessert werden. Wichtig ist auch, falls die Kinder in der Wohnung der Tagesmutter betreut werden sollen, dass die Räumlichkeiten dafür geeignet sind. Dazu gehört genügend Platz zum spielen und schlafen für die Kinder, angemessene Hygiene und ein Spielplatz in der Nähe der Wohnung. Um die Eignung nach einer Bewerbung festzustellen, werden mehrere Einzelgespräche geführt, Hausbesuche gemacht und natürlich auch ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt. Passt alles, bekommt man eine Betreuungserlaubnis für fünf Jahre.
Wie werde ich Tagesmutter?
Wer sich dafür interessiert, als Tagesmutter zu arbeiten, meldet sich bei Jugendamt des jeweiligen Ortes an. Das Jugendamt ist als Ansprechpartner zuständig, kann aber auch, je nach Bundesland, diese Aufgabe an freie Jugendhilfevereine- und Organisationen übertragen. Dort wird nach der Anmeldung geprüft, ob man prinzipiell für eine Arbeit in der Kinderbetreuung geeignet ist und inwiefern die eigene Wohnung als Ort der Betreuung in Frage kommt. Auch für evtl. notwendige Weiterbildungsmaßnahmen findet man hier Informationen und Unterstützung. Das Jugendamt fungiert langfristig als Vermittler zwischen Eltern und Tagesmüttern, klärt die pädagogischen Ziele des jeweiligen Betreuungsverhältnisses, sowie die daraus resultierenden Kosten und deren Übernahme. Eltern haben oft sehr konkrete Vorstellungen darüber, wie die Betreuung exakt gestaltet werden soll, was die Kinder in dieser Zeit lernen sollen, oder wie die Ernährung auszusehen hat. Das Jugendamt hilft dabei, feste Kriterien zu vereinbaren, um für beide Parteien Rechtssicherheit zu gewährleisten. Es erteilt auch die notwendige Pflegeerlaubnis.