Archiv der Kategorie: Aktuelles

Die Grundqualifizierung für Tagesmütter – der Inhalt

Eine Erlaubnis zur Kindertagespflege wird nur erstellt, wenn ein Nachweis über einen qualifizierenden Lehrgang vorliegt. Dieser wird vom Bundesministerium für Familien, Kinder und Senioren gefordert und finanziell gefördert. Diese Lehrgang kann entweder direkt beim zuständigen Jugendamt, einem Tageselternverein, der Volkshochschule, oder einer anderen Erwachsenenbildungseinrichtung belegt werden. Der Inhalt der Seminare kann im Handbuch für Kindertagespfleg eingesehen werden. Behandelt wird:

  • Eingewöhnungsphase
  • schwierige Erziehungssituationen in der Kindertagespflege
  • Bildungsauftrag
  • Tageskinder – eigene Kinder der Tagesmutter
  • Erziehungspartnerschaft mit Eltern
  • Beruf Tagesmutter
  • Rechtliche und finanzielle Grundlagen der Kindertagespflege
  • Vernetzung und Kooperation

Aufbauend auf dieser Grundqualifizierung werden Fortbildungskurse angeboten. Darin wird stärker auf die geistige Förderung von Vorschulkindern eingegangen, aber auch auch die notwendige Kommunikation und Zusammenarbeit mit den Eltern und die Arbeitsbedingungen, unter denen Tagesmütter arbeiten und wie diese zu optimieren sind.

Welche Voraussetzungen sollte eine Tagesmutter mitbringen?

Um eine Erlaubnis für die Betreuung fremder Kinder zu erhalten, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Nach § 43 SGB ist diese Erlaubnis notwendig, sobald das Kind außerhalb der Wohnung der Eltern betreut wird, dies mehr als 15 Stunden wöchentlich ausmacht und gegen ein Entgelt geschieht. Eine solche Erlaubnis ist bei dem zuständigen Jugendamt zu beantragen und befugt die Tagesmutter, bis zu fünf fremde Kinder gleichzeitig zu betreuen. Bei der Eignungsfeststellung wird vor allem Wert gelegt auf:

  • Erfahrung im Umgang mit Kindern, entweder durch den bisherige beruflichen Wertegang, oder durch eigene Kinder
  • eine hohe physische und psychische Belastbarkeit
  • Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
  • Organisationsfähigkeit
  • und fachliche Kompetenz

Letztere kann in angebotenen Lehrgängen verbessert werden. Wichtig ist auch, falls die Kinder in der Wohnung der Tagesmutter betreut werden sollen, dass die Räumlichkeiten dafür geeignet sind. Dazu gehört genügend Platz zum spielen und schlafen für die Kinder, angemessene Hygiene und ein Spielplatz in der Nähe der Wohnung. Um die Eignung nach einer Bewerbung festzustellen, werden mehrere Einzelgespräche geführt, Hausbesuche gemacht und natürlich auch ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt. Passt alles, bekommt man eine Betreuungserlaubnis für fünf Jahre.

Wie werde ich Tagesmutter?

Wer sich dafür interessiert, als Tagesmutter zu arbeiten, meldet sich bei Jugendamt des jeweiligen Ortes an. Das Jugendamt ist als Ansprechpartner zuständig, kann aber auch, je nach Bundesland, diese Aufgabe an freie Jugendhilfevereine- und Organisationen übertragen. Dort wird nach der Anmeldung geprüft, ob man prinzipiell für eine Arbeit in der Kinderbetreuung geeignet ist und inwiefern die eigene Wohnung als Ort der Betreuung in Frage kommt. Auch für evtl. notwendige Weiterbildungsmaßnahmen findet man hier Informationen und Unterstützung. Das Jugendamt fungiert langfristig als Vermittler zwischen Eltern und Tagesmüttern, klärt die pädagogischen Ziele des jeweiligen Betreuungsverhältnisses, sowie die daraus resultierenden Kosten und deren Übernahme. Eltern haben oft sehr konkrete Vorstellungen darüber, wie die Betreuung exakt gestaltet werden soll, was die Kinder in dieser Zeit lernen sollen, oder wie die Ernährung auszusehen hat. Das Jugendamt hilft dabei, feste Kriterien zu vereinbaren, um für beide Parteien Rechtssicherheit zu gewährleisten. Es erteilt auch die notwendige Pflegeerlaubnis.

1,50 Euro für Tagesmütter im Saarland

Im saarländischen Landtag hat ‚Die Linke‘ die im Saarland fest gelegte Bezahlung von Tagesmüttern kritisiert. Der vom saarländischen Bildungsausschuss vorgelegte Bericht zeigt, dass es durch die zu geringe Entlohnung unmöglich ist, die Zahl der Tagesmütter ausreichend zu erhöhen. Mindestens eine Verdopplung der derzeitigen Betreuungsplätze für Kleinkinder ist notwendig, um das gesetzlich geforderte Recht auf Kinderbetreuung einhalten zu können. Ohne die Hilfe qualifizierter Tagesmütter wird dieses Ziel aber nicht erreichbar sein. Die Folge; was heute an Kosten für bessere Bezahlung von Tagesmüttern gespart wird, muss nach in Kraft treten des Gesetzes als Entschädigung für klagende Eltern gezahlt werden. Bisher erhalten Tagesmütter im Saarland nur 1,50 Euro pro Stunde, inclusive aller Kosten.

Kita oder Tagesmutter?

Viele Eltern sind nach der Geburt ihres Kindes unsicher darüber, wie es weiter gehen soll. Einerseits wollen und müssen sie schnell wieder arbeiten, um nicht den Anschluss im Beruf zu verpassen und weil es finanziell oftmals keine Alternative dazu gibt. Andererseits befürchten sie, dass ihr Kind dann nicht unter optimalen Bedingungen aufwächst. Aber Fremdbetreuung heißt nicht, dass die Entwicklung des Kindes Schaden nehmen muss. Entscheidend ist hier die Qualität der Betreuer. Dabei spielt es auch kaum eine Rolle, ob das Kind in einer Kita untergebracht, oder von einer Tagesmutter betreut wird. Für welche Variante sich Eltern entscheiden hängt eher davon ab, ob die angebotenen Betreuungszeiten mit ihren Arbeitszeiten überein stimmen, oder ob das Kind beispielsweise ein Einzelkind ist. In dem Fall lohnt sich oft ein Kindergarten, oder eine Tagesmutter die mehrere Kinder betreut, weil gerade Einzelkinder vom spielen mit anderen Kindern stark profitieren. Wichtig ist auch darauf zu achten, dass für das Alter des Kindes passende Angebote gemacht werden, damit sie sich nicht langweilen. Neben verschiedenen Spielen sollte für die Kinder immer auch Bewegung, Musik und erste kleine und angemessene Wissensvermittlungen auf dem Programm stehen. Vorteilhaft bei der Entscheidung für eine Tagesmutter ist, dass diese eher bereit ist sich auf die Wünsche der Eltern einzulassen und das Tagesprogramm entsprechend der Vorgaben zu gestalten.