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Welche Voraussetzungen sollte eine Tagesmutter mitbringen?

Um eine Erlaubnis für die Betreuung fremder Kinder zu erhalten, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Nach § 43 SGB ist diese Erlaubnis notwendig, sobald das Kind außerhalb der Wohnung der Eltern betreut wird, dies mehr als 15 Stunden wöchentlich ausmacht und gegen ein Entgelt geschieht. Eine solche Erlaubnis ist bei dem zuständigen Jugendamt zu beantragen und befugt die Tagesmutter, bis zu fünf fremde Kinder gleichzeitig zu betreuen. Bei der Eignungsfeststellung wird vor allem Wert gelegt auf:

  • Erfahrung im Umgang mit Kindern, entweder durch den bisherige beruflichen Wertegang, oder durch eigene Kinder
  • eine hohe physische und psychische Belastbarkeit
  • Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
  • Organisationsfähigkeit
  • und fachliche Kompetenz

Letztere kann in angebotenen Lehrgängen verbessert werden. Wichtig ist auch, falls die Kinder in der Wohnung der Tagesmutter betreut werden sollen, dass die Räumlichkeiten dafür geeignet sind. Dazu gehört genügend Platz zum spielen und schlafen für die Kinder, angemessene Hygiene und ein Spielplatz in der Nähe der Wohnung. Um die Eignung nach einer Bewerbung festzustellen, werden mehrere Einzelgespräche geführt, Hausbesuche gemacht und natürlich auch ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt. Passt alles, bekommt man eine Betreuungserlaubnis für fünf Jahre.

Wie werde ich Tagesmutter?

Wer sich dafür interessiert, als Tagesmutter zu arbeiten, meldet sich bei Jugendamt des jeweiligen Ortes an. Das Jugendamt ist als Ansprechpartner zuständig, kann aber auch, je nach Bundesland, diese Aufgabe an freie Jugendhilfevereine- und Organisationen übertragen. Dort wird nach der Anmeldung geprüft, ob man prinzipiell für eine Arbeit in der Kinderbetreuung geeignet ist und inwiefern die eigene Wohnung als Ort der Betreuung in Frage kommt. Auch für evtl. notwendige Weiterbildungsmaßnahmen findet man hier Informationen und Unterstützung. Das Jugendamt fungiert langfristig als Vermittler zwischen Eltern und Tagesmüttern, klärt die pädagogischen Ziele des jeweiligen Betreuungsverhältnisses, sowie die daraus resultierenden Kosten und deren Übernahme. Eltern haben oft sehr konkrete Vorstellungen darüber, wie die Betreuung exakt gestaltet werden soll, was die Kinder in dieser Zeit lernen sollen, oder wie die Ernährung auszusehen hat. Das Jugendamt hilft dabei, feste Kriterien zu vereinbaren, um für beide Parteien Rechtssicherheit zu gewährleisten. Es erteilt auch die notwendige Pflegeerlaubnis.

Burnout-Syndrom bei Müttern

Das Burnout-Syndrom wird in der Regel mit einer Überbelastung von Managern in Verbindung gebracht, weil es in diesem Personenkreis am stärksten aufgefallen ist. Aber dieses „Ausgebranntsein“ kann Jeden treffen, der durch ein zu hohes Arbeitsaufkommen und zu wenig Möglichkeiten abzuschalten überlastet wird. Ganz besonders gefährdet sind alleinerziehende Mütter. Vor allem der ständige Druck bei einer Doppelbelastung von Beruf und Kindererziehung und das daraus entstehende Gefühl nie alles zu schaffen, ist häufig die Ursache eines Burnout. Doch dieses Ausgebranntsein kann nur entstehen, wenn man sich nicht bewusst macht, dass man überlastet ist. Oft werden erste Anzeichen wie Müdigkeit, unbestimmbare Schmerzen, Panik und Erschöpfung lieber verdrängt statt sich einzugestehen, dass es so nicht weiter geht. Um mehr zu schaffen wird die ohnehin schon zu knappe Erholungszeit weiter verringert und damit die Gefahr zusammenzubrechen erhöht. Das Eingeständnis, dass man überlastet ist, ist aber der entscheidende Schritt für einen Ausbruch aus diesem Teufelskreis. Je früher man Hilfe sucht, umso leichter wird es einen ausgeglichen Tagesablauf zu gewährleisten, der auch die notwendigen Ruhephasen der Mutter mit berücksichtigt. Hierbei kann auch auf staatliche Hilfsangebote zurück gegriffen werden. Auch sollten die Betroffenen bei starken Symptomen mit einem Hausarzt sprechen, der normalerweise auch die örtlichen Hilfsangebote kennt und sinnvolle Ratschläge geben kann.

Zentrale Informationsmöglichkeit zu Tagesmüttern

Immer seltener können Eltern für die Betreuung ihres Nachwuchses auf die Großeltern zurück greifen, da diese heutzutage oft selber noch arbeiten, oder zu weit entfernt wohnen. Kindergärten und Grippen haben oft nicht genügend Kapazität, um der Nachfrage gerecht zu werden. Deshalb ist es für viele Eltern wichtig, eine Anlaufstelle zu haben, wo sie sich über qualifizierte Betreuungsangebote informieren können. Viele Städte bieten bereits eine solche zentrale Informationsmöglichkeit an. Dort können sich Tagesmütter registrieren lassen, die über eine Ausbildung oder äquivalente Erfahrungen verfügen. Eltern wiederum können angeben, worauf sie bei einer Tagesmutter Wert legen und für welche Zeiten sie gebraucht wird. Gerade für kleinere Kinder wird oft statt einer Tagesmutter, die bis zu fünf Kinder gleichzeitig betreuen darf, eine Kinderfrau gesucht. Diese arbeitet im Haushalt der Familie und übernimmt oft auch die Fahrten der Kinder zu verschiedenen Kursen, oder die Hausaufgabenbetreuung. Außerdem bieten diese Anlaufstellen der Behörden auch alle notwendigen Informationen über mögliche finanziellen Zuschüsse und die rechtliche Grundlage einer solchen Beschäftigung.

Informationen zur Tagesmutter-Ausbildung

Nachdem das „Aktionsprogramm Kindertagespflege“ von Bund und der Europäischen Union gefördert wird, entwickeln immer mehr Städte bessere Perspektiven für Tagesmütter- und Väter. Das Hauptziel dabei ist es, eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erreichen. Informationen und Tipps können sich Interessierte in den meisten Rathäusern holen. Dort erfahren sie alles zum Thema Ausbildung, Rechtsgrundlage und welche Förderungen die jeweilige Stadt oder Gemeinde anbietet. Vorbedingung für eine Ausbildung zur Tagesmutter- oder Vater ist mindestens ein Hauptschulabschluss und Erfahrung sowie Freude am Umgang mit Kindern. Auch Termine und Lehrpläne für die angebotenen Lehrgänge können in den Gemeindeverwaltungen erfragt werden.