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Was kann eine Tagesmutter verdienen?

Um die notwendigen Rahmenbedingungen für die Arbeit von Tagesmüttern zu schaffen, müssen die einzelnen Städte und Gemeinden selbstständig neue Satzungen und Regelungen aufstellen, da nur wenig in dem Bereich bisher staatlich festgelegt wurde. In diesen regionalen Satzungen wird zum Beispiel die Bezahlung, die erwünschte Qualifikation und die Einsatzmöglichkeit von Tageseltern geregelt. Die meisten Gemeinden orientieren sich dabei an den Richtlinien für Kindertagesstätte. In der Festlegung des Einkommens von Tagesmüttern agieren die einzelnen Stadtverwaltungen unterschiedlich. So plant die Stadt Aachen, dass die Bezahlung von Tagesmüttern pro Kind rund 10 Prozent höher ausfallen darf, als der Beitragssatz in Kitas. Außerdem will die Stadt für Eltern mit einem Einkommen bis zu 16.000 Euro die Kosten komplett übernehmen. Tagesmütter sollen einen Betrag von 4,20 Euro pro Stunde und Kind, sowie 50 Prozent der Beiträge zur Sozialabsicherung bekommen. Soweit damit nur die Kosten festgelegt werden, die von den staatlichen Ämtern übernommen werden, ist dies auch in Ordnung. Rechtlich bedenklich wird es, wenn die Stadtverwaltungen versuchen die Preise vorzuschreiben und zu deckeln, wie das bereits in einigen Städten gehandhabt wird. Dagegen sollten sich die Betroffenen wehren, da sie als Selbständige nicht nur etliche Pflichten, sondern auch das Recht haben, ihren Preis selbst zu bestimmen. Wer bereit ist sich durch zusätzliche Schulungen weiter zu qualifizieren und den betreuten Kindern dadurch eine bessere Ausbildung im Vorschulalter ermöglicht, muss dafür auch entsprechend entlohnt werden.

Anforderungen für Tagesmütter in einer Übersicht

Die Familienbildungsstätte in Kleve hat für Tagesmütter zusammengefasst, was für eine Ausbildung laut der Qualifizierungsordnung des Bundesverbandes für Kindertagespflege notwendig ist, um als Tagesmutter- oder Vater anerkannt zu werden. Insgesamt 160 Unterrichtsstunden müssen absolviert werden. Diese teilen sich in einen 80-stündigen Grundkurs und einen ebenfalls 80-stündigen Aufbaukurs. Wer bereits eine Ausbildung als Erzieherin hat, erhält das notwendige Zertifikat bereits nach dem Grundkurs. Der Aufbaukurs ist für all diejenigen, die noch keine Erfahrungen in der Kinderbetreuung haben. Aufgeteilt werden die Unterrichtsstunden von den meisten Anbietern so, dass sie am Wochenende und in den Abendstunden absolviert werden können. Dies ermöglicht es auch nebenberuflich oder mit Familie an der Ausbildung teilzunehmen. In der Regel dauert der gesamte Kurs rund 2 Monate. Durch eine umfassende, circa 20 Seiten starke Abschlussarbeit müssen die Auszubildenden zeigen, dass sie das Gelernte auch behalten haben. Die Themen der Abschlussarbeiten sind verschieden. Gefragt wird nach verschiedenen Schwerpunkten wie Ernährung der Kinder, geistige und körperliche Förderung, Erziehung, oder nach den besonderen Anforderungen bei Kindern mit Migrationshintergrund. Informationen über die Kurszeiten finden Interessierte in ihrer Gemeinde bei der Jugendfürsorge, Tagesmüttervereinen, oder den Bürgerämtern.

Tagesmutter: Geringe Bezahlung schreckt ab

Die Betreuung durch Tagesmütter ist vor allem deshalb so beliebt, weil dadurch eine höhere Flexibilität möglich ist. Tagespflegepersonen können die Kinder je nach Wunsch und Bedarf zu Hause, oder im Haushalt der Eltern betreuen. Auch für die Tageseltern bietet die Arbeit mehr Freiheit, bei der Gestaltung der Arbeitszeit. Trotzdem gibt es noch immer zu wenig Tagesmütter. Es ist in erster Linie die zu geringe Bezahlung, die viele potentiell geeignete und daran interessierte Menschen abschreckt. Der Stundensatz der von den Gemeinden übernommen wird, liegt bei durchschnittlich 3,70 Euro pro Kind und Stunde. Dafür müssen sich Tagesmütter als selbständig anmelden, ihre Krankenversicherung und gegebenenfalls Neumöbilierungen bezahlen, wenn sie die Kinder in der eigenen Wohnung betreuen. Um eine Gleichrangigkeit bei der Kindertagespflege auch für Kinder zu gewährleisten, deren Eltern weniger verdienen, wird derzeit von einigen Politikern gefordert, für die von den Eltern zu leistenden Zuschüsse einen Höchstbetrag festzusetzen. Dies jedoch wird viele Tagesmütter- und Väter davon abhalten, sich über das normale Maß hinaus weiter zu qualifizieren oder, was wahrscheinlicher ist, es kommt zu nicht bei der Steuer angegebenen regelmäßigen Zuzahlungen durch die Eltern. Außerdem widerspricht eine solche Deckelung des Lohnes der Freiheit eines Selbständigen, die Preise für die angebotene Dienstleistung und damit die Höhe seiner Einnahmen selbst bestimmen zu können, da bereits die Zahl der Kinder die ein Betreuer gleichzeitig versorgen darf, begrenzt ist. So gut gemeint eine solche Regelung zur Gleichrangigkeit wäre, für eine ausreichende Versorgung der Berechtigten mit qualifizierten Pflegekräften wäre sie völlig destruktiv. In eineinhalb Jahren haben alle Kinder ab dem 13. Lebensmonat Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Bereits jetzt befürchten viele Kommunen bis dahin nicht ausreichend Krippenplätze und Tagesmütter vermitteln zu können. Es wäre ein großer Fehler die Situation durch eine, vermutlich rechtlich ohnehin nicht haltbare Vorschrift, weiter zu verschärfen.

Staatlichen Zuschuss für Tagesmütter

Um einen staatlichen Zuschuss für die Arbeit als Tagesmutter zu bekommen, müssen Tagesmütter eine Bundesqualifizierung vorweisen können. Damit erhalten sie eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt und werden auch bei der Stellensuche unterstützt. Die Ausbildung dauert circa ein Jahr und beinhaltet 160 Unterrichtseinheiten von je 45 Minuten. Allerdings wurden bisher keine einheitlichen Richtlinien für den Inhalt der Ausbildung festgelegt, so dass es noch große qualitative Unterschiede gibt. Eine gute Ausbildung ist wichtig für ein gutes Betreuungsverhältnis, nicht nur zwischen der Tagesmutter und dem zu betreuenden Kind, sondern vor allem auch im Verhältnis zu den Eltern. Im optimalen Fall sollten Tagesmütter in der Lage sein, gerade junge Eltern zu beraten. Die dafür notwendige Kompetenz wird jedoch nicht nur durch Erfahrung, sondern auch durch ein umfangreiches Fachwissen erworben. Deshalb bieten die meisten Tagesmütter-Kurse neben einer Ersten-Hilfe-Ausbildung für Kleinkinder auch Grundlagenwissen über die Lernfähigkeit im Vorschulalter, Kinderpsychologie und Verhaltensauffälligkeiten an, die man oft durch rechtzeitiges Eingreifen ausgleichen kann. Abhängig von den internen Regelungen der einzelnen Bundesländer, werden von einigen Gemeinden am Ende der Ausbildung das Bestehen einer Abschlussprüfung, oder ein mündliches Referat verlangt.

Kindertagespflegetage in Bonn

Am 21. und 22. Mai fanden in Bonn zum dritten Mal „Kindertagespflegetage“ statt. rund 100 Tagesmütter und (wenige) Tagsväter besuchten die Veranstaltung, um sich rund um das Thema Kindertagespflege zu informieren. Zwei Tage lang bot das Gustav-Stresemann-Institut in Bonn Workshops an, in denen über die neuesten Entwicklungen in der Kinderbetreuung berichtet wurde. Die Resonanz der Besucher war positiv, was sich vor allem bei der einberufenen Podiumsdiskussion am Samstag zeigte, bei der es um die gleichberechtigte Behandlung von Tagesmüttern und Kindegartenerziehern ging. Gefordert wurde mehr Kooperation zwischen Kitas und Tagesmüttern und eine gesetzliche Gleichstellung. Sorge macht den meisten, die an einem Beruf als Tagesmutter interessiert sind, dass sie nur zur Randzeitbetreuung, also Abends, über Nacht, oder an den Wochenenden eingesetzt werden. Damit jedoch kann eine Tagesmutter nicht ausreichend verdienen, um davon leben zu können. Das Bonner Gustav-Stresemann-Institut plant auch für das kommende Jahr weitere „Kindertagespflegtage“. Nicht nur zur Information für interessierte Eltern und Tagesmütter, sondern auch um zu erfahren, was sich wirtschaftlich und rechtlich noch ändern muss, damit ausreichend Frauen und Männer bereit sind, diesen Beruf zu ergreifen.